Kirchliche Gerichtsbarkeit (1558–1783)

Ehefrauen wie Ehemänner wandten sich mit vielfältigen Interessen an die Konsistorien. Sie beklagten, dass ihre Ehepartner*innen sich eigenmächtig getrennt hatten, sie baten um die Verhandlung der Bedingungen einer „friedlichen Cohabitierung“, sie verlangten eine Toleranzurkunde für ihre „de facto“ Ehen, die sie ohne Todesnachweis eingegangen waren und sie forderten die Annullierung, Trennung oder Scheidung der Ehe. Parallel zu diesen Verfahren in der Hauptsache stritten die Eheteile in Zusatzverfahren auch um das Recht auf einen abgesonderten Wohnort, sie forderten die Ausfolgung von Wäsche, Kleidung oder auch Möbeln und sie verlangten die Zuerkennung der provisorischen Obsorge und / oder eines provisorischen Unterhalts. Wie im Menüpunkt Datenerhebung beschrieben, rekonstruierten wir die Eheverfahren dieses Zeitraums aus den dickleibigen Protokollbüchern der Konsistorien, da die eingereichten Schriften und Atteste nicht mehr erhalten sind. Vor allem für Zeitabschnitte, in denen die Konsistorialprotokolle zwar kurze Informationen zu den eingereichten Anträgen und deren gerichtlicher Erledigung enthalten, die Tagsatzungen und die Urteile aber nicht verzeichnet sind, stellte die Zuordnung der Einträge zum „richtigen“ Verfahren eine methodische Herausforderung dar.