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Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet für Öffnung von Ehe- und Partner*innenschaftsgesetz

Laut dem gestrigen Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) darf die Ehe nicht mehr nur für heterosexuelle Paare und die eingetragene Partner*nnenschaft nicht nur für homosexuelle Paare zugänglich sein. Ab spätestens 2019 sollen die Wortfolgen „verschiedenen Geschlechts“ im § 44 ABGB (Ehegesetz) und „gleichgeschlechtlicher Paare“ (§ 1) sowie „gleichen Geschlechts“ (§ 2) im Partner*innenschaftsgesetz (EPG) aufgehoben werden. Damit können zwei Personen jeglichen Geschlechts einander heiraten oder sich verpartnern, solange die anderen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Diese Änderungen könnten in Zukunft auch einigen inter*- und einigen trans*Personen zugute kommen.

Die Presse berichtet über die Änderungen: „Ehe für Homosexuelle kommt 2019“, diePresse.com, 05.12.2017.

Genauere Details werden im Standard erläutert: „Fragen und Antworten zur Ehe für alle in Österreich“, derstandard.at, 05.12.2017.

Zur Begründung der Entscheidung schreibt der VfGH folgendes:

"In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: 'Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.'
Der Gerichtshof kommt daher zu folgendem Schluss: 'Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.'"

weiterlesen:
"Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt Diskriminierungsverbot", vfgh.gv.at, 5.12.2017.

Rechtliche Anerkennung intergeschlechtlicher Personen und mögliche Auswirkungen auf das Eherecht

Am 10. Oktober 2017 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass es die Möglichkeit eines dritten Geschlechts geben muss. Hierzu berichtet der Kurier und erwähnt auch möglicherweise notwendige Änderungen des deutschen Eherechts.
kurier.at, „Weiblich, männlich oder „divers“: Drittes Geschlecht in Deutschland“, 08.11.2017.

Inwiefern dies Auswirkungen auf das Eherecht und diverse andere Rechtsbereiche haben kann, in denen Geschlecht festgeschrieben ist, erörtert Petra Follmar-Otto in einem Interview mit Carolin Henkenberens:
Berliner Zeitung, „Menschenrecht Was ändert sich mit dem Beschluss zum dritten Geschlecht?“, 16.11.2017.

Auch in Österreich kämpfen insbesondere Selbstvertretungsverbände wie VIMÖ für rechtliche Verankerung eines dritten Geschlechts. Die Auswirkungen einer binärgeschlechtlichen Rechtsauffassung auf intergeschlechtliche Personen wurde auch bei einer Diskussionsrunde des Klagsverbandes sichtbar:
Klagsverband, „Die rechtliche Gleichstellung von intergeschlechtlichen Personen“, 23. Juni 2016.

Eheöffnung: Überlegungen zur Änderung des ABGB von 1811

Im Sinne einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare prüfen die Höchstrichter*innen des  Verfassungsgerichtshofs derzeit die Möglichkeiten einer Änderung des § 44 im ABGB von 1811, der die Ehe als einen Vertrag zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts festlegt.

derstandard.at berichtet darüber:

 
„In der Herbstsession haben die Höchstrichter am 12. Oktober daher beschlossen, den seit 1811 im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Passus amtswegig zu prüfen, laut dem "zwey Personen verschiedenen Geschlechts" einen Ehevertrag eingehen. (...)
Gleichzeitig wollen sie das seit 2009 nur für homosexuelle Paare geltende Eingetragene-Partnerschafts-Gesetz (EPG) unter die Lupe nehmen. Seit dessen Einführung sei es rechtlich schrittweise zu einer "weitgehenden Angleichung von Ehe und eingetragener Partnerschaft gekommen", sodass nunmehr Vergleichbares – hetero- und homosexuelle Paarbeziehungen – ungleich geregelt sei.“

Weiterlesen:
Verfassungsgericht prüft Öffnung der Ehe für Homosexuelle, In: derstandard.at, 18.10.2017.

Workshop: Soziale Positionierungen

Wir freuen uns,  zu unserem Workshop  einzuladen.

Soziale Positionierungen
Workshop des FWF-Projekts „Marriage Litigations from the 16th to the 19th Century. Regional and Social Differentiation.“
21. Oktober 2017, ab 9.30 Uhr
Seminarraum 1 (1. Stock)
Universität Wien (1010 Wien, Universitätsring 1)

Helene Klaar im Standard-Interview

Die Anwältin Helene Klaar spricht im Standardt-Interview über Wahrheit vor Gericht, Schuld und Strategien bei Scheidungsverfahren.

Scheidungsanwältin Klaar: ‚Am frechsten gelogen wird beim Geld‘“ In: derstandard.at, vom 05.06.2017.

"Das Gericht generiert eine eigene Wahrheit, indem Aussagen vom Richter protokolliert werden. Das Protokoll macht vollen Beweis über das, was gesagt wurde. Wenn sich die Person nicht so gut ausdrücken kann oder missverstanden wurde und man sich gegen die unrichtige Protokollierung nicht ausspricht, dann pickt das. Im Urteil trifft der Richter Feststellungen. Wenn diese in der Instanz nicht bemängelt werden, dann ist das die neue Wahrheit – egal, was wirklich war. Das ist für viele sehr schwer, sich damit abzufinden. "

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ORF Panorama zeigt Reportagen der 1960er und 1970er Jahre über Sexualität, Ehe und Scheidung

Die ORF-Sendung ‚Panorama‘ zeigte am vergangenen Sonntag einige ORF-Reportagen aus den Jahren 1967-1976 zu Themen rund um Ehe. Die Berichte und Interviews zeigen Einblicke in Auffassungen zu vorehelicher Sexualität, Ehe und Scheidung  in der Zeit um die umfassenden Eherechtsreformen in den 1970er Jahren in Österreich.

ORF Panorama: „Verliebt, verlobt, verheiratet„, gesendet am 07.05.2017,  13:05 Uhr.