Rechtliche Anerkennung intergeschlechtlicher Personen und mögliche Auswirkungen auf das Eherecht

Am 10. Oktober 2017 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass es die Möglichkeit eines dritten Geschlechts geben muss. Hierzu berichtet der Kurier und erwähnt auch möglicherweise notwendige Änderungen des deutschen Eherechts.
kurier.at, „Weiblich, männlich oder „divers“: Drittes Geschlecht in Deutschland“, 08.11.2017.

Inwiefern dies Auswirkungen auf das Eherecht und diverse andere Rechtsbereiche haben kann, in denen Geschlecht festgeschrieben ist, erörtert Petra Follmar-Otto in einem Interview mit Carolin Henkenberens:
Berliner Zeitung, „Menschenrecht Was ändert sich mit dem Beschluss zum dritten Geschlecht?“, 16.11.2017.

Auch in Österreich kämpfen insbesondere Selbstvertretungsverbände wie VIMÖ für rechtliche Verankerung eines dritten Geschlechts. Die Auswirkungen einer binärgeschlechtlichen Rechtsauffassung auf intergeschlechtliche Personen wurde auch bei einer Diskussionsrunde des Klagsverbandes sichtbar:
Klagsverband, „Die rechtliche Gleichstellung von intergeschlechtlichen Personen“, 23. Juni 2016.