Eheöffnung: Überlegungen zur Änderung des ABGB von 1811

Im Sinne einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare prüfen die Höchstrichter*innen des  Verfassungsgerichtshofs derzeit die Möglichkeiten einer Änderung des § 44 im ABGB von 1811, der die Ehe als einen Vertrag zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts festlegt.

derstandard.at berichtet darüber:

 
„In der Herbstsession haben die Höchstrichter am 12. Oktober daher beschlossen, den seit 1811 im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Passus amtswegig zu prüfen, laut dem "zwey Personen verschiedenen Geschlechts" einen Ehevertrag eingehen. (...)
Gleichzeitig wollen sie das seit 2009 nur für homosexuelle Paare geltende Eingetragene-Partnerschafts-Gesetz (EPG) unter die Lupe nehmen. Seit dessen Einführung sei es rechtlich schrittweise zu einer "weitgehenden Angleichung von Ehe und eingetragener Partnerschaft gekommen", sodass nunmehr Vergleichbares – hetero- und homosexuelle Paarbeziehungen – ungleich geregelt sei.“

Weiterlesen:
Verfassungsgericht prüft Öffnung der Ehe für Homosexuelle, In: derstandard.at, 18.10.2017.