Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet für Öffnung von Ehe- und Partner*innenschaftsgesetz

Laut dem gestrigen Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) darf die Ehe nicht mehr nur für heterosexuelle Paare und die eingetragene Partner*nnenschaft nicht nur für homosexuelle Paare zugänglich sein. Ab spätestens 2019 sollen die Wortfolgen „verschiedenen Geschlechts“ im § 44 ABGB (Ehegesetz) und „gleichgeschlechtlicher Paare“ (§ 1) sowie „gleichen Geschlechts“ (§ 2) im Partner*innenschaftsgesetz (EPG) aufgehoben werden. Damit können zwei Personen jeglichen Geschlechts einander heiraten oder sich verpartnern, solange die anderen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Diese Änderungen könnten in Zukunft auch einigen inter*- und einigen trans*Personen zugute kommen.

Die Presse berichtet über die Änderungen: „Ehe für Homosexuelle kommt 2019“, diePresse.com, 05.12.2017.

Genauere Details werden im Standard erläutert: „Fragen und Antworten zur Ehe für alle in Österreich“, derstandard.at, 05.12.2017.

Zur Begründung der Entscheidung schreibt der VfGH folgendes:

"In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: 'Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.'
Der Gerichtshof kommt daher zu folgendem Schluss: 'Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.'"

weiterlesen:
"Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt Diskriminierungsverbot", vfgh.gv.at, 5.12.2017.