Methode

1. Zusatzverfahren während des Eheprozesses
2. Zusatzverfahren nach der Annullierung |  Scheidung | Trennung

1. Zusatzverfahren während des Eheprozesses

Entschieden die Konsistorialräte das Verfahren in der Hauptsache nicht im summarischen Verfahren, sondern trugen einem oder auch beiden Eheteilen ein Beweisverfahren auf, so galt es Regelungen für die Zeit während des Beweisverfahrens zu finden. In vielen Fällen beinhaltete das bedingte Endurteil das Recht, während des Beweisverfahrens getrennt zu leben. War dieses Recht nicht enthalten, so musste der Eheteil, der nicht länger kohabitieren wollte, ein Zusatzverfahren auf einen abgesonderten Wohnort einreichen. Die Genehmigung des abgesonderten Wohnortes war zugleich die Voraussetzung, um während des Beweisverfahrens einen provisorischen Unterhalt zugesprochen zu bekommen. Auch der provisorische Unterhalt, für sich selbst oder auch allfällige Kinder, war in einem Zusatzverfahren zu beantragen. Konnte sich das getrennt lebende Ehepaar nicht einigen, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollten, so mussten sie die provisorische Regelung der Obsorge der Kinder entweder bei den weltlichen Gerichten oder beim Konsistorium beantragen.

Die parallel zum Verfahren in der Hauptsache geführten Zusatzverfahren unterteilten wir daher in vier Kategorien:

  • Abgesonderter Wohnort: Die klagende Partei ersuchte, während des Prozesses getrennt vom Gegner bzw. der Gegnerin leben zu dürfen.
  • Unterhalt provisorisch: Die klagende Partei ersuchte, für die Dauer des Prozesses vom Gegner bzw. der Gegnerin Unterhaltszahlungen zu erhalten.
  • Obsorge Kind(er) provisorisch: Die klagende Partei ersuchte für die Dauer des Prozesses die Obsorge über alle oder über bestimmte Kinder zu erhalten.
  • Sonstiges: Dieser Kategorie haben wir all jene Verfahren zugeordnet, in welchen die klagende Partei die Herausgabe bestimmter Dokumente – meist des Ehevertrags – oder bestimmter Gegenstände – von Tischwäsche über Kleidung, Bett und Möbelstücke bis zu Schmuck – forderte.

2. Zusatzverfahren nach der Annullierung |  Scheidung | Trennung

Hatte das Gericht die Ehe annulliert, geschieden oder auch nur einer Ehepartei das Recht erteilt, für einen zeitlich befristeten Zeitraum vom Ehepartner/der Ehepartnerin getrennt leben zu dürfen, so mussten die Annullierungs-, Scheidungs- bzw. Trennungsfolgen geregelt werden. Enthielt das Urteil in der Hauptsache keine diesbezüglichen Entscheidungen, so mussten diese Fragen ebenfalls in Zusatzverfahren verhandelt werden. Ausgehend vom Klageinteresse haben wir diese Zusatzverfahren, die selten aber doch, vor den Konsistorien verhandelt wurden, in vier Kategorien unterteilt:

  • Unterhalt zuerkennen: Die klagende Partei bat, ihr das Recht auf einen Unterhalt zuzuerkennen.
  • Unterhalt festlegen: Die klagende Partei verfügte bereits über einen Unterhaltstitel und ersuchte, die Höhe des Unterhalts zu bestimmen.
  • Obsorge Kind(er): Die klagende Partei ersuchte die Obsorge über alle oder über bestimmte Kinder zu erhalten.
  • Vermögensteilung: Die klagende Partei verlangte eine Entscheidung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Änderung des Unterhalts

Im Quellensample enthalten sind auch einige wenige Verfahren, in welchen Ehemänner beim Konsistorium eine Reduktion der Höhe des Unterhalts, welchen sie an die Ehefrauen und allfällige Kinder zahlen mussten, verlangten oder die Aberkennung des Unterhaltstitels beantragten. Um diese Klagen von den Unterhaltsklagen zur Zuerkennung eines Unterhalts differenzieren zu können, unterteilten wir diese in folgende Kategorien:

  • Unterhalt abändern: Die klagende Partei verlangte die Höhe des Unterhalts neu zu bestimmen.
  • Unterhalt aberkennen: Die klagende Partei verlangte die Aberkennung des Unterhaltstitel.

Andrea Griesebner, Juni 2020
Letztes Update, Andrea Griesebner, Dezember 2020

Weiter: Provisorische Regelungen
Zitation: Andrea Griesebner, Methode » Einstieg » Scheidungsfolgen » Kirchliche Gerichtsbarkeit (1558–1783), in: Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, 2024, <http://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=10672>. [Zugriffsdatum: 2024-03-28]