Neuregelung des Kirchenrechts bei Nichtigkeitsverfahren

Wie religion.orf.at gestern berichtete, vereinfacht die katholische Kirche Ehenichtigkeitsverfahren. Die Reform der Nichtigkeitsverfahren, die seit dem 18. Jahrhundert keiner Änderung unterworfen waren, setzt nicht bei den möglichen Annullierungsgründen, sondern beim Verfahrensablauf an. Interessant sind auch die im Artikel veröffentlichten Zahlen weltweiter Annullierungen.