Helene Klaar spricht mit Sibylle Hamann über „archaische Formulierungen“ im ABGB, über Liebe (oder doch eher über Sex), über die Rechte und Pflichten von Eheleuten, über die Ehe als Vertrag sowie über ihre langjährige Erfahrung als Scheidungsanwältin. Zum Interview
Zu spät. Helene Klaar verschwindet hinter den Büchertürmen und zieht mit zielsicherem Griff ein Buch heraus, das an mehreren Stellen mit gelben Post-its markiert ist. Auf Anhieb schlägt sie die Seite auf, die sie sucht. Ich muss Ihnen das vorlesen, diese wunderbaren archaischen Formulierungen. Das ist überhaupt einer meiner Lieblingsparagrafen, der Paragraf 44. »Die Familienverhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen und zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten.« Das ist der Kern.
aus: Reden wir über Liebe!, in: DATUM Seiten der Zeit 9/2015, 1.9.2015.