Forschungsinteresse

„Bis dass der Tod euch scheidet.“ Die römisch-katholische Kirche vertritt den Standpunkt, dass bei der Trauung ein sakramentales Eheband gestiftet wird, welches nur durch die Annullierung entweder als ungültig erklärt oder durch den Tod des Ehepartners / der Ehepartnerin gelöst werden kann. Ausgangspunkt der Forschungsprojekte war die Frage, über welche Optionen katholische Ehepaare vor der Einführung der Zivilehe verfügten, wenn sie nicht mehr gemeinsam leben wollten bzw. konnten.

Zu Beginn des ersten Forschungsprojekts (2011–2015) war in der österreichischen Geschichtsschreibung das Wissen über Ehekonflikte sowie über deren gerichtliche und außergerichtliche Aushandlungsprozesse äußerst gering. Dass Handwerker*innen, Bauern und Bäurinnen oder auch Tagelöhner*innen in der Frühen Neuzeit ihre Ehekonflikte gerichtlich austrugen, erschien undenkbar. Obwohl bekannt war, dass das Josephinische Ehepatent 1783 die Ehejurisdiktion von der Kirche an die weltlichen Gerichte übertragen hatte, wussten weder Jurist*innen noch Historiker*innen, welche weltlichen Gerichte ab 1783 zuständig waren. Für die Ehegerichtsbarkeit vor 1783 war sich die Forschung nicht einig, ob diese von lokalen Kirchengerichten oder nicht doch dem Heiligen Stuhl in Rom ausgeübt wurde. Insgesamt wurde der Ehegerichtsbarkeit aber ohnehin kaum Bedeutung beigemessen, da die Ansicht vorherrschte, dass katholische Ehen nicht geschieden werden konnten und es daher – abgesehen von Annullierungen – vor der Einführung der Zivilehe keine Eheverfahren gegeben habe.

In einem ersten Schritt galt es daher, die rechtlichen Normen und die im langen Untersuchungszeitraum im Erzherzogtum Österreich unter der Enns (heute Niederösterreich und Wien) jeweils zuständigen Gerichte zu eruieren, um in einem zweiten Schritt herauszufinden, wo die Quellen dieser Institutionen heute archiviert sind. Der Hauptfokus des ersten Forschungsprojekts galt der Suche nach und der Erhebung der Eheverfahren, um quellengestützte Aussagen über die Praxis der Ehegerichte im Untersuchungsgebiet treffen zu können.

Für ausgewählte Zeitsegmente zwischen 1558 und 1783 erhoben wir die Eheverfahren vor den kirchlichen Gerichten des Unteren Officialats der Diözese Passau und der (Erz-)Diözese Wien. Aus dem Zeitraum der weltlichen Gerichtsbarkeit untersuchten wir die Ehegerichtsbarkeit des Zivilmagistrats der Stadt Wien zwischen 1783 und 1850.

Bei der Analyse der verschiedenen Eheverfahren galt unser Interesse vor allem der Frage, mit welchen Argumenten die Eheteile ihre Interessen – sei es eine Scheidung von Tisch und Bett oder auch ein Zusammenleben – begründeten. Welche Strategien verfolgten sie (in Absprache mit ihren Anwälten), um ihre Forderungen durchzusetzen? Welche Erwartungen knüpften die einzelnen Ehefrauen und Ehemänner an die Ehe bzw. das konkrete Zusammenleben?

Während wir aus den Protokollen und Akten der Ehegerichtsbarkeit zwar sehen konnten, wie Eheteile ihre Forderungen begründeten, erfuhren wir oft nicht, wo das Ehepaar wohnte, wie alt die Ehepartner*innen waren oder wie sie ihren Lebensunterhalt verdienten. Das zweite Forschungsprojekt erweiterte die Quellenbasis daher in dreifacher Hinsicht: Sozial, indem für alle erfassten Ehepaare weitere Quellen gesucht wurden, die nähere Informationen zur Ehe selbst, aber auch zur sozialen Einordung des Ehepaares bzw. der Ehepartner*innen ermöglichten. Regional um Ehescheidungen, welche von den Magistraten von Eggenburg, Langenlois, Tulln und Perchtoldsdorf bzw. den Ortsgerichten der Herrschaften Seitenstetten und Sitzendorf genehmigt oder per Urteil entschieden wurden. Und zeitlich um Eheverfahren vor den katholischen Ehegerichten St. Pölten und Wien, welche nach dem Konkordat von 1855 zwischen 1857 und 1867 die Ehejurisdiktion im Erzherzogtum Österreich unter der Enns ausübten.

Die Recherche weiterer personenrelevanter Quellen verfolgte kein prosopographisches Interesse im engeren Sinne, sondern sollte eine fundierte Auswertung der Eheverfahren ermöglichen, die zum einen zwischen Stadt, Kleinstadt und Land differenziert, zum anderen aber auch soziale Unterschiede berücksichtigt. Diese Differenzierungen sind unter anderem auch die Voraussetzung dafür, um nicht nur zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden, sondern Geschlecht in Beziehung zu anderen Kategorien zu setzen, d.h. Geschlecht als mehrfach relationale Kategorie anzuwenden.

Für alle Ehepaare haben wir vor allem mit Hilfe der Pfarrmatriken versucht, den Wohnort, das Datum der Eheschließung, die Taufe allfälliger Kinder sowie die Lebensdaten der Ehepartner*innen zu eruieren. Vertiefende personenbezogene Recherchen zu 396 Ehepaaren, welche zwischen 1783 und 1850 ein “uneinverständliches” Scheidungsverfahren vor dem Wiener Zivilmagistrat führten, wurden zwischen März und Juni 2018 von der Kulturabteilung der Stadt Wien gefördert (MA 7-755941/17).

Der Schwerpunkt unserer gegenwärtigen Forschungen, deren Ergebnisse am Webportal in regelmäßigen Abständen zugänglich gemacht werden, gilt der Frage, wie die getrennten bzw. geschiedenen Ehepaare das eheliche Vermögen teilten und die Obsorge der Kinder regelten.

Andrea Griesebner / Georg Tschannett, 2016
Update: Andrea Griesebner, 1. Dezember 2018
Letztes Update: 1. Februar 2019

Weiter: Gerichte
Zitation: Andrea Griesebner und Georg Tschannett, Forschungsinteresse » Einstieg » Projekt, in: Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, 2024, <http://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=46>. [Zugriffsdatum: 2024-04-26]