Zivilmagistrat Wien

1. Klagen
2. Urteile

1. Klagen | Zivilmagistrat Wien

Die folgenden Grafiken veranschaulichen die Klageinteressen im Verfahren in der Hauptsache. Die Grafik 1.0 erstreckt sich immer über den gesamten Untersuchungszeitraum. Mittels Pfeil am rechten und linken Rand können weitere Grafiken aufgerufen werden, welche jeweils beginnend mit 1.1 die Klageinteressen zusätzlich nach den untersuchten Zeitsegmenten differenzieren. Slideshow 1 berücksichtigt die Klageinteressen unabhängig vom Geschlecht der Kläger*innen, Slideshow 2 enthält nur die Klageinteressen der Ehefrauen, Slideshow 3 nur jene der Ehemänner.

Die Grafiken verdeutlichen, dass der Zivilmagistrat – abgesehen von den ersten Jahren – nur noch als Scheidungsgericht fungierte. Sie zeigen zugleich, dass erst mit der schrittweisen Wiedereinführung von uneinverständlichen Scheidungen ab 1786 die Scheidung zunehmend wieder zu einer Option wurde.

Die Differenzierung der Klageinteressen nach Geschlecht macht zugleich sichtbar, dass es auch vor dem Zivilmagistrat vor allem Ehefrauen waren, die eine Scheidung beantragten. Bei den einverständlichen Scheidungen konnten wir nicht immer rekonstruieren, von wem die Initiative ausgegangen war. In den nach Geschlecht der Kläger*innen differenzierenden Grafiken sind daher nur jene einverständlichen Scheidungsverfahren berücksichtigt, in denen wir entscheiden konnten, ob die Initiative von der Ehefrau oder vom Ehemann ausgegangen war.

2. Urteile | Zivilmagistrat Wien

Die folgenden Grafiken veranschaulichen die verschiedenen Urteile im Verfahren in der Hauptsache, welche der Zivilmagistrat der Stadt Wien fällte. Die erste Grafik 1.0 jeder Slideshow erstreckt sich immer über den gesamten Untersuchungszeitraum. Mittels Pfeil am rechten und linken Rand können weitere Grafiken aufgerufen werden, welche jeweils beginnend mit 1.1. die Urteile zusätzlich nach den untersuchten Zeitsegmenten differenzieren. Slideshow 2 und 3 differenzieren die Urteile nach Geschlecht.

Die Grafiken verdeutlichen, dass am Beginn der weltlichen Gerichtsbarkeit der Zivilmagistrat auch noch für die Annullierungen zuständig war und in einem einzigen Verfahren auch noch ein zeitlich befristetes Toleranzurteil fällte. Sichtbar wird zudem, dass die überwiegende Mehrheit der uneinverständlichen Scheidungsklagen vom Zivilmagistrat nicht mittels gerichtlichen Urteil entschieden wurde, sondern die Ehepaare sich auf eine Scheidung im Vergleich einigten.

Die im Vergleich zur Gesamtgrafik geringeren Zahlen bei den nach Geschlechtern differenzierten Grafiken ergeben sich daraus, dass letztere Grafiken nur jene einverständlichen Scheidungsverfahren berücksichtigen, in denen erschlossen werden konnte, ob die Initiative von der Ehefrau oder dem Ehemann ausgegangen war.

 

Andrea Griesebner, 2016
Letztes Update: Andrea Griesebner, Jänner 2021

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Zitation: Andrea Griesebner, Zivilmagistrat Wien » Einstieg » Eheverfahren » Weltliche Gerichtsbarkeit (1783–1850) » Hauptverfahren, in: Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, 2024, <http://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=3207>. [Zugriffsdatum: 2024-04-26]