Konsistorium | Wien

1. Klagen
2. Urteile

1. Klagen | Konsistorium Wien

Die folgenden Grafiken veranschaulichen die Klageinteressen im Verfahren in der Hauptsache. Die Grafik 1.0 erstreckt sich immer über den gesamten Untersuchungszeitraum. Mittels Pfeil am rechten und linken Rand können weitere Grafiken aufgerufen werden, welche jeweils beginnend mit 1.1 die Klageinteressen zusätzlich nach den untersuchten Zeitsegmenten differenzieren. Slideshow 1 berücksichtigt die Klageinteressen unabhängig vom Geschlecht der KlägerInnen, Slideshow 2 enthält nur die Klageinteressen der Ehefrauen, Slideshow 3 nur jene der Ehemänner.

Die Differenzierung nach Geschlecht verdeutlicht die unterschiedlichen Interessen, welche Ehefrauen und Ehemänner zu einer Klage motivierten. In allen untersuchten Zeitsegmenten waren es mehrheitlich Frauen, die eine Trennung oder Scheidung von Tisch und Bett beantragten, während die Klagen zur Anordnung der Cohabitierung vorwiegend von den Männern ausgingen. Sichtbar wird darüberhinaus, dass die Klagen vor dem Wiener Konsistorium überwiegend von Frauen angestrengt worden waren.

2. Urteile | Konsistorium Wien

Die folgenden Grafiken veranschaulichen die verschiedenen Urteile im Verfahren in der Hauptsache, welche das Wiener Konsistorium fällte. Die Grafik 1.0 jeder Slideshow erstreckt sich immer über den gesamten Untersuchungszeitraum. Mittels Pfeil am rechten und linken Rand können weitere Grafiken aufgerufen werden, welche jeweils beginnend mit 1.1. die Urteile zusätzlich nach den untersuchten Zeitsegmenten differenzieren.

Slideshow 1 berücksichtigt die Urteile unabhängig vom Geschlecht der KlägerInnen, Slideshow 2 enthält nur die Urteile von Verfahren in der Hauptsache, welche von Ehefrauen angestrengt worden waren, Slideshow 3 nur Urteile von Verfahren, die von Männern ausgegangen sind.

Die Grafiken verdeutlichen, dass auch das Wiener Konsistorium in nur rund einem Viertel der Verfahren in der Hauptsache den KlägerInnen eine Toleranz gewährte, welche die Wiener Konsistorialräte zudem in aller Regel zeitlich befristeten.

Bemerkenswerterweise ergibt die Differenzierung der Urteile nach dem Geschlecht der KlägerInnen kaum einen Unterschied, obwohl, wie bei den Klageinteressen gezeigt, die Frauen mehrheitlich die Trennung oder Scheidung von Tisch und Bett beantragt hatten, während die Männer vorwiegend die Anordnung der Cohabitierung einforderten. Zu Bedenken gilt es allerdings, daß von den 1.210 Verfahren in der Hauptsache 933 (77 Prozent) von Frauen angestrengt worden waren.

 

Andrea Griesebner, 2016
Letztes Update: Andrea Griesebner, Jänner 2021

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Zitation: Andrea Griesebner, Konsistorium | Wien » Einstieg » Eheverfahren » Kirchliche Gerichtsbarkeit (1558–1783) » Hauptverfahren, in: Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, 2024, <http://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=3183>. [Zugriffsdatum: 2024-04-20]