Analog zu vielen Studien hatten wir am Beginn des ersten Forschungsprojekts Stichproben im Umfang von fünf Jahren entlang politischer Zäsuren und/oder normativer Veränderungen geplant. Im Zuge der systematischen Quellenrecherche lernten wir, dass die vor den Konsistorialgerichten ausgetragenen Ehekonflikte mit einer derartigen Vorgangsweise nur unzureichend erfasst werden können. Ein Grund dafür ist, dass viele der streitenden Ehepaare die Konsistorien über mehrere Jahre, manchmal auch über Jahrzehnte beschäftigten.
Wir entschieden uns deshalb für weniger, dafür aber ausgedehntere Untersuchungszeiträume. Bei der Auswahl der Untersuchungszeiträume war vor allem die Frage entscheidend, ob und in welcher Form die Konsistorialprotokolle überliefert sind.
Aber auch bei ausgedehnten Untersuchungseinheiten blieb das Problem virulent, dass wir in den chronologisch geführten Protokollbüchern bei manchen Eheverfahren in der Mitte des Eheverfahrens einstiegen, bei anderen am Ende des untersuchten Zeitsegments das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Eheverfahren, welche das Ehepaar vor oder auch nach dem untersuchten Zeitsegment führte, entgingen so ebenfalls unserer Erhebung.
Sofern die Quellen es ermöglichten, haben wir deshalb in den zeitlich angrenzenden Protokollbüchern zusätzlich Informationen zu all jenen Ehepaaren gesucht, welche im systematisch untersuchten Zeitsegment ein Eheverfahren führten. Letztere Recherche führten wir vor allem für Zeiträume durch, in denen wir die angrenzenden Bücher nicht zur Gänze lesen mussten, sondern die Verfahren anhand von Namensindizes ermittelt werden konnten.
Die systematisch untersuchten Zeitsegmente werden im Folgenden als Kernzeitraum bezeichnet, die Zeitsegmente, in welchen wir nur Ehepaare suchten, die in der Kernzeit ein Eheverfahren geführt hatten, als erweiterter Zeitraum. Insgesamt wurden die Eheverfahren der Kernzeit aus 86 Büchern mit insgesamt knapp über 40.000 Seiten recherchiert. Im erweiterten Zeitraum untersuchte das Forschungsteam nochmals 53 Bücher mit einem Umfang von etwas über 30.000 Seiten.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die untersuchten Zeiträume, die Anzahl der erhobenen Verfahren und die Anzahl der involvierten Ehepaare.
KONSISTORIUM PASSAU 1558–1592
Systematisch durchgesehen wurden vier, größtenteils in lateinischer Sprache verfasste Gesamtprotokolle des Passauer Konsistoriums (MP, PP 05, PP 77 und PP 78) mit insgesamt 2.670 Seiten. Für den vergleichsweise langen Untersuchungszeitraum von 35 Jahren – mit einer Überlieferungslücke zwischen Juni 1563 und Jänner 1566 – sprachen mehrere Überlegungen: Wichtig war uns einerseits, die Ehegerichtspraxis sowohl vor als auch nach dem am Konzil von Trient 1563 verabschiedeten Dekret Tametsi vergleichen zu können. Andererseits wollten wir untersuchen, ob und wie sich mit der Gegenreformation die Ehegerichtspraxis des Konsistoriums änderte.
Für das Wiener Konsistorium lassen sich für diesen Untersuchungszeitraum keine Aussagen machen, da die Überlieferung der Protokollbücher erst im 17. Jahrhundert einsetzt.
KONSISTORIUM PASSAU 1649–1654
Auch der zweite Untersuchungszeitraum fokussiert nur das Passauer Konsistorium. Untersucht wurden fünf Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs. Während für das erste Jahr dieses Untersuchungsabschnitts die Gerichtspraxis nur anhand eines Rapulars rekonstruiert werden konnte, sind die Eheverfahren von 1650 bis 1654 in Reinschriften überliefert.
Für diesen Untersuchungsabschnitt wurden drei Protokollbücher (PP 15, PP 82–83) mit insgesamt 2.118 Seiten – überwiegend in deutscher Sprache verfasst – auf Eheverfahren durchforstet. Die Protokollbücher zeichnen sich dadurch aus, dass die einzelnen Verfahrensschritte meist sehr ausführlich protokolliert sind, aber in 53 Prozent der erhobenen Eheverfahren das Urteil nicht enthalten ist.
Obwohl für diesen Zeitraum bereits Protokollbücher der Diözese Wien überliefert sind, hat sich das Forschungsteam gegen eine vergleichende Erhebung entschieden. Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass die Wiener Protokolle dieses Untersuchungsabschnitts zwar die mündlichen Verhandlungen verzeichnen, nicht aber die Urteile, welche gesondert archiviert wurden und nicht mehr erhalten sind.
KONSISTORIUM WIEN 1656–1675 UND KONSISTORIUM PASSAU 1666–1677
Der dritte Untersuchungszeitraum ermöglicht eine vergleichende Analyse der beiden Konsistorien, auch wenn die untersuchte Kernzeit nicht ganz deckungsgleich ist. Für den Untersuchungsbeginn 1656 entschied sich das Forschungsteam deshalb, weil ab diesem Jahr in den Protokollbüchern des Wiener Konsistoriums die Urteile – in eigenen Rubriken eingebunden – überliefert sind. Die vier Gesamtprotokolle (WP 20, WP 22, WP 24–25) mit insgesamt 10.316 Seiten mussten dennoch zur Gänze durchgesehen werden, da nicht von allen Eheverfahren das Urteil eingebunden worden war. Der lange Zeitabschnitt bot hier den Vorteil, dass sich manche der gerichtlichen Entscheidungen rekonstruieren ließen, indem sich die Ehepaare bei weiteren Prozessen auf vorangegangene Urteile bezogen. Dennoch konnten von 33 Prozent der erhobenen Eheverfahren die Urteile nicht rekonstruiert werden.
Für den im Vergleich zu den Wiener Protokollen zehn Jahre späteren Untersuchungsbeginn des Passauer Konsistoriums sprachen forschungspragmatische Überlegungen: Da ab 1666 die Ehesachen in eigenen Protokollbänden gebunden wurden, mussten diese nicht mehr den Gesamtprotokollen entnommen werden.
Durchgesehen wurden acht Bücher (PP 45, PP 47–53) – teilweise Reinschriften, teilweise Rapulaturen – mit einem Gesamtumfang von 2.638 Seiten. Obwohl im Archiv als Eheprotokolle geführt, sind in diesen Bücher vor allem die gerichtlichen Erledigungen verzeichnet, kaum aber die mündlichen Verhandlungen und die Urteile. Ein älteres Archivverzeichnis belegt, dass die Urteile in eigenen Faszikeln archiviert wurden, welche im Wiener Diözesanarchiv nicht mehr erhalten sind. Auch die Recherche im Archiv der Diözese Passau blieb ohne Erfolg, da die dort erhaltenen Akten nur Eheverfahren aus dem Oberen Offizialat betreffen.
Wir entschieden uns deshalb die Ehepaare der Kernzeit drei Jahre zeitlich zurück und sechs Jahre zeitlich nach vorne zu verfolgen. Während die Protokollbücher der Jahre 1663 bis 1665 als Gesamtprotokolle geführt wurden (PP 86 und PP 30, gemeinsam 1.699 Seiten), sind die Eheverfahren der Jahre 1680 bis 1683 in eigenen Ehesektionen in den Gesamtprotokollen eingebunden und mit einem Namensindex ausgestattet (PP 91–93, insgesamt 408 Seiten). PP 54, welches die Eheverfahren der Jahre 1678 und 1679 enthält, ist dagegen ähnlich strukturiert wie PP 47–53. Obwohl wir viele der gerichtlichen Entscheidungen aus den weiteren Verfahren rekonstruieren konnten, musste dennoch in 33 Prozent der erhobenen Eheverfahren dieses Zeitsegmentes das Urteil offen bleiben.
KONSISTORIUM PASSAU 1714–1720 UND KONSISTORIUM WIEN 1715–1721
Für Passau konnten die Ehekonflikte des vierten Untersuchungszeitraumes aus sieben dicken Folianten (PP 122–128) entnommen werden, in welchen die Ehesachen in eigenen Sektionen eingebunden sind (insgesamt 3.578 Seiten). Die Protokollbücher aus diesen Jahren sind nicht nur besonders sorgfältig geschrieben, sondern auch durch einen Namensindex erschlossen. Dennoch wurden auch in diesen Büchern nicht alle Urteile erfasst.
Die Ehepaare aus diesem Kernzeitraum wurden zeitlich vier Jahre zurück (PP 118–121) und fünf Jahre nach vorne (PP 129–132) weiterverfolgt. Als enorm hilfreich erwies sich bei dieser Recherche, dass auch die Bücher des erweiterten Untersuchungszeitraumes in Sektionen unterteilt und mit einem Namensindex ausgestattet sind. Obwohl viele Urteile entweder aus dem weiteren Verfahrensverlauf oder durch Erwähnung in weiteren Prozessen rekonstruiert werden konnten, konnten wir auch hier das Urteil für 26 Prozent der Eheverfahren nicht eruieren.
Vom Wiener Konsistorium sind für die 1710er-Jahre nur Rapulaturen erhalten. Obwohl nicht als Eheprotokolle ausgewiesen, enthalten die durchsuchten Gesamtprotokolle der Jahre 1715 bis 1720 (WP 120–123) auf insgesamt 1.372 Seiten fast ausschließlich Ehesachen. Protokolliert sind vor allem die mündlichen Verhandlungen und die im Anschluss verkündeten Urteile, weshalb nur in vier Prozent der erhobenen Eheverfahren das Urteil offen blieb. Die Namen der ermittelten Ehepaare bildeten den Ausgangspunkt für weitere Recherchen in den Protokollbüchern der Jahre 1710 bis 1715 (WP 116–119) und 1721 bis 1730 (WP 124–128), d.h. es wurden nochmals 3.488 Seiten durchgesehen.
KONSISTORIUM PASSAU 1747–1751 UND KONSISTORIUM WIEN 1747–1751
Der fünfte Untersuchungszeitraum nimmt die Mitte des 18. Jahrhunderts in den Blick. Für Passau wurden fünf Reinschriften (PP 155–159) durchgesehen, in welchen die Ehesachen in eigenen Sektionen eingebunden (insgesamt 1.222 Seiten) und mit einem Namensindex versehen sind. In 26 Prozent der Eheverfahren ist kein Urteil überliefert.
Die Ehepaare dieses Kernzeitraumes wurden zeitlich vier Jahre nach vorne (PP 161, PP 163, PP 165 und PP 167) und fünf Jahre zurück (PP 148–154) verfolgt, dafür nochmals insgesamt 2.325 Seiten Ehesektionen von neun Gesamtprotokollen durchgesehen. Da die Namensindizes sehr sorgfältig geführt sind, musste für den erweiterten Untersuchungszeitraum nicht jede Seite gelesen werden. Für 26 Prozent der erhobenen Eheverfahren konnte dennoch kein Urteil gefunden bzw. rekonstruiert werden.
Für das Wiener Konsistorium mussten die Eheverfahren dagegen aus den Gesamtprotokollen erhoben werden, die über keinen Index verfügen (WP 136–139, insgesamt 2.100 Seiten). Die Ehepaare dieses Kernzeitraumes wurden zeitlich jeweils fünf Jahre nach vorne (WP 140–143) und zurück (WP 133–135) weiterverfolgt. Da auch die Bücher des erweiterten Untersuchungszeitraumes über keinen Index verfügen, mussten sieben Gesamtprotokolle mit insgesamt 5.186 Seiten durchgesehen werden. Das Forschungsteam konnte sich hier auf Vorarbeiten stützen, welche Brigitte Holzweber in ihrer Diplomarbeit leistete. Da die Protokollbücher dieses Zeitraums vor allem die Tagsatzungen und die Urteile verzeichnen, konnte für 95 Prozent der Eheverfahren das Urteil ermittelt werden.
KONSISTORIUM PASSAU 1772–1783 UND KONSISTORIUM WIEN 1772–1783
Als sechsten und letzten Untersuchungszeitraum untersuchte das Forschungsteam die letzten elf Jahre der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Systematisch durchgesehen wurden die Konsistorialprotokollbücher beider Konsistorien von 1772 bis 1783.
Für das Passauer Konsistorium sind für die Jahre 1772, 1773 und 1774 die Ehesachen in eigenen Sektionen in die Gesamtprotokolle eingebunden und mit einem Namensindex ausgestattet (PP 186–189, insgesamt 808 Seiten). Die letzte Reinschrift des Passauer Konsistoriums endet am 23. Dezember 1775. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch gebundene und ungebundene Rapulaturen überliefert, wobei die Rapulatur für das Jahr 1776 zur Gänze fehlt. Die Eheverfahren ab 1777 wurden aus insgesamt 36, teilweise schwer entzifferbaren, mit vielen Abkürzungen und Durchstreichungen versehenen Rapulaturen erhoben (PP 192–227, insgesamt 12.212 Seiten).
Die Ehepaare wurden zeitlich bis 1764 zurückverfolgt. Dazu wurden nochmals insgesamt 2.094 Seiten Ehesektion der Gesamtprotokolle (PP 178–185) durchgesehen. Da diese Bücher mit Namensindex ausgestattet sind, musste nicht jede Seite gelesen werden. Auch für diesen Untersuchungsabschnitt wurden die Urteile oft getrennt archiviert, weshalb bei 34 Prozent der Eheverfahren das Urteil offen bleiben musste.
Die Eheverfahren des Wiener Konsistoriums mussten dagegen aus den Gesamtprotokollen eruiert werden, die teilweise als Reinschrift, teilweise als Rapulaturen überliefert sind (WP 155–161, insgesamt 3.401 Seiten). Für die Rückverfolgung der Ehepaare bis 1764 wurden zudem nochmals vier Rapulaturen (WP 151–154) mit insgesamt 2.626 Seiten durchsucht. Auch für diesen Zeitraum konnte sich das Forschungsteam auf Vorarbeiten stützen, welche Tamara Lang und Martina Bergmann im Zuge der Recherche für ihre Diplomarbeiten leisteten. Sowohl die Reinschriften wie auch die Rapulaturen verzeichnen die Urteile, die für 95 Prozent der erhobenen Eheverfahren ermittelt werden konnten.
Etwa ein halbes Dutzend der Wiener Ehepaare konnten wir trotz des Wechsels der Gerichtsbarkeit weiterverfolgen. Ihre ehelichen Auseinandersetzungen hinterließen Spuren in den Akten des ab November 1783 für Ehescheidungen zuständigen Magistrats der Stadt Wien.
Andrea Griesebner, 2016