Ein Grund, um Ehen zu annullieren
Katholische Ehen können bis heute kirchlich nicht geschieden werden. Möglich ist hingegen eine Annullierung der Ehe – aus bestimmten Gründen. Einer davon ist Impotenz. Diese Unfähigkeit, „die Ehe zu vollziehen“, legitimierte bereits im Kirchenrecht des Mittelalters eine Annullierung – Impotenz zu beweisen, war aber nicht immer ganz leicht.
Das zeigt die Auswertung von Gerichtsprotokollen, die Susanne Hehenberger, Historikerin und Provenienzforscherin am Kunsthistorischen Museum Wien (KHM), gemacht hat.
Kommt nur selten vor
Hehenberger arbeitet in einem vom Wissenschaftsfonds FWF geförderten Projekt mit, das gerichtliche Ehetrennungs- und Annullierungsverfahren vom 16. bis 19. Jahrhundert untersucht. Und zwar in Wien und Niederösterreich, dem damaligen „Erzherzogtum unter der Enns“, einem Stammland des Habsburgerreichs. mehr…