„kreuz und quer“ über die katholische Kirche und ihre Wiederverheirateten

Am Dienstagabend (20. Okt.2015, 22:35 Uhr) beschäftigte sich „kreuz und quer“ mit Scheidungen bzw. der unauflöslichen Ehe.

kreuz und quer 
Scheitern nicht vorgesehen - Die katholische Kirche und ihre Wiederverheirateten 

Dieser Tage beraten Bischöfe aus aller Welt bei der Bischofssynode in Rom über Ehe und Familie. Ein zentraler Punkt dabei: Wie soll die Kirche mit Geschiedenen Wiederverheirateten umgehen?
Wer sich nämlich scheiden lässt und mit einem neuen Partner zusammen sein möchte, hat in der römisch-katholischen Kirche einen schweren Stand. Die sakramental geschlossene Ehe gilt als unauflöslich, denn "was Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen". Die Ehe zwischen Mann und Frau gilt solange als geschlossen, bis dass der Tod die Ehepartner scheidet - alles andere gilt als Ehebruch und somit als eine schwere Sünde. Jene, die als "Geschiedene Wiederverheiratete" bezeichnet werden, sind zwar immer noch Mitglieder der Kirche, jedoch offiziell von den Sakramenten - insbesondere von der Eucharistie- ausgeschlossen. Dabei handelt es sich nicht um eine kirchliche Strafe, sondern um eine theologische Konsequenz aus dem offensichtlichen "Verharren in schwerer Sünde". Diese Regelung ist seit langem ein großer Streitpunkt und ein Problem für viele Seelsorgerinnen, TheologInnen, Priester, Bischöfe und auch Kardinäle. Ideal und Wirklichkeit nämlich driften oft auseinander.

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