Archiv der Kategorie: Allgemein

„Klugheitsregeln, die zu beobachten sind, wenn beyde Eheleute zusammen vor Gericht zu stehen kommen.“

In den späten 1820er-Jahren veröffentlichte der Jurist Thomas Dolliner in der „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ mehrere Beiträge über bestimmte Aspekte gerichtlicher Ehetrennungsverfahren. 1848 – zu diesem Zeitpunkt war er bereits emeritierter „Professor des Römischen Civil= und des Kirchenrechtes an der Wiener Universität“ – versammelte er diese und publizierte das „Handbuch des österreichischen Eherechtes“.

Nachdem der Eherichter die beiden Eheleute isoliert vernommen habe, rät Thomas Dolliner dem Richter, die „beyden Eheleute zugleich vor sich kommen [zu] lassen“. Für die gemeinsame Vernehmung von Ehefrau und Ehemann formulierte Thomas Dolliner folgende „Klugheitsregeln“:

1. Der Richter muß trachten, jeden Ausbruch der Leidenschaft im Keime zu ersticken, widrigens dürfte er die Erfahrung machen, daß die Eheleute, die sich gewöhnlich in einem sehr bewegten Gemüthszustande befinden, seine Ohren mit wechselseitigen Anklagen ermüden, sich mit Vorwürfen aller Art überhaufen, und zuletzt mit einander in ein unanständiges Gezänk und in eine solche Erbitterung gerathen werden, die ihnen alle Fähigkeit benimmt, vernünftige Vorstellungen anzuhören oder ihre Rechte gehörig zu vertheidigen. Die ganze Tagsatzung kann darüber fruchtlos ablaufen.

2. Er darf kein unanständiges Betragen dulden, den streitenden Theilen jeden solchen Unfug mit Ernst und Nachdruck untersagen, und wenn dieses nicht hilft, die weitere Verhandlung auf einen anderen Tag verlegen.

3. Er selbst soll die Parteyen schonend behandeln, ihnen keine unnützen Vorwürfe machen, sich gegen sie keine beleidigenden Reden oder unschickliche Scherze erlauben, sie nicht mit rauhen Worten anfahren, sondern sie gelassen fragen und anhören, nöthigen Falles belehren, und ihrem oft undentlichen [sic] und unzusammenhängenden Vortrage, oder ihrer Unbehülflichkeit in Darlegung der Beweismittel duch gehörige Weisungen nachhelfen.

aus: Dolliner, Thomas: Handbuch des österreichischen Eherechtes, Bd. 3: Der österreichische Eheproceß, Wien 1848, 120.

„Welches sind die Ursachen, daß so viele Eheleute nicht glücklich leben?“

Diese Frage wurde in einem im Jahr 1805 in Wien publizierter Eheratgeber formuliert. Als Antwort erstellte der Verfasser des Buchs eine ‚Top-Ten-Liste‘:

1) Mangel an guter christlicher Erziehung. 2) Vernachläßigung des täglichen Gebeths. 3) Mangel an Tugend und Gedult, an gefälliger schonender Liebe. 4) Der übermäßige, und dann zum Ekel gewordene Genuß ehelicher Liebe. 5) Die daraus entstandene herrschende Lüsternheit nach Abwechslung. 6) Der Müßiggang. 7) Die nie zu befriedigende Neigung zur Kleiderpracht, zu immerwährenden Unterhaltungen, Spielen, und derley Geld und Zeit und Tugend verzehrenden Tändeleyen. 8 ) Die daraus entstehende Schuldenlast, oder die bittere Vorstellung: "wie werden wir in der Folge unsere Gläubiger befriedigen? Wo Brod, Kleidung u.s.w. für uns und unsere Kinder hernehmen?" 9) Mangel an der großen Lebensweisheit: Herr über seine Neigungen zu seyn, und gerne zu entbehren, was man nicht leicht haben kann. 10) Falsche Begriffe von dem Ehestande und dessen Pflichten.

aus: Guter Rat über die wichtigsten Punkte des Ehestandes so wohl in moralischer als physischer Rücksicht. Ein nützliches Geschenk für Brautleute, welche im Ehestande wahrhaft glücklich zu leben wünschen, Wien 1805, 104-105.