HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Berchtoldin Maria Catharina (Ehefrau)INTERESSE: Scheidung von Tisch und BettZUSATZINTERESSE: de non offendendo, Sperre Vermögen, Unterhalt ZuerkennungBEKLAGTER: Berchtoldt Johann Adam von Saxengang (Ehemann)PROZESSDAUER: 29. Apr. 1658 - 10. Feb. 1659 (9 Monate, 11 Tage)PROTOKOLLEINTRÄGE: 4ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Blut, Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, grün und blau geschlagen, ins Gesicht gespuckt, Misshandlung (durch Dritte), mit Messer etc. bedrohtVERBALE GEWALT UND EHRE: MorddrohungÖKONOMIE: kein/zu wenig UnterhaltZUSAMMENLEBEN: im Zimmer eingesperrt, schlechte BehandlungREAKTION BEKLAGTER: bestreitet Vorwürfe, gibt Vorwürfe zu, verweist auf PotestasARGUMENTE BEKLAGTERVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)SEXUALITÄT: liederlicher UmgangÖKONOMIE: Verkauf von Wertsachen, Verschleppen von SachenZUSAMMENLEBEN: böswilliges VerlassenVERLASS: Toleranz befristet bis __, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für Frau, Unterhalt während ToleranzMONATLICHER UNTERHALTBEWILLIGT: 104 Gulden SIGNATUR(EN)
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