Die Nutzung des Webportals und der integrierten Datenbank unterliegt den folgenden Bedingungen:
Die Nutzungserlaubnis beinhaltet das Lesen von Texten, das Anschauen von Bildern und Diagrammen. Kein Inhalt darf verändert werden.
Direkte und indirekte Zitate aus dem Webportal sind den üblichen Regeln entsprechend zu zitieren:
Autor*in/Autor*innen der Seite, Menüpunkt. Menüunterpunkt, in: Andrea Griesebner (Hg.), Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, <URL> (Besuchsdatum).
Beispiel: Andrea Griesebner, Projekt. Forschungsinteresse, in: Andrea Griesebner (Hg.), Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, <https://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=46> (1.05.2020).
Analoges gilt für die Zitation aus der Datenbank. Sofern nicht ausdrücklich durch die Projektleiterin genehmigt, ist die Verwendung und Weiterverarbeitung von Inhalten der Datenbank nicht zulässig.
Die Übernahme von Inhalten aus der Datenbank ist wie folgt zu ziteren:
Beispiel: Nach fast fünfjährigem Beweisverfahren schied das Wiener Konsistorium am 5. August 1677 die Ehe von Martin und Regina Ziegler*in von Tisch und Bett. Die Scheidung war vom Ehemann beantragt und mit Ehebruch begründet worden.
Vgl. Datenbank, in: Andrea Griesebner (Hg.), Webportal. Ehen vor Gericht 3.0, https://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=872&base=wp&id=3183 (1.5.2020).
Das Ehepaar Ziegler*in war seit 27. Mai 1646 verheiratet.
Vgl. ebenda, https://ehenvorgericht.univie.ac.at/?page_id=799&base=wp&pid=2097 (1.5.2020).
Letztes Update: Andrea Griesebner, August 2020