Am 18. November 1776 erschienen Klara Freiin von Summerau und Gottfried Freiherr von Summerau vor dem Wiener Konsistorialgericht. Die Ehefrau äußerte, dass derzeit eine zusammenwohnung nicht friedlich seyn dürfte und verlangte, für eine bestimmte Zeit ihrem Ehemann den Zutritt zur Wohnung zu verbieten und getrennt leben zu dürfen. Als Gründe für die „Toleranz“ – wie der Zeitraum der Trennung bezeichnet wurde – gab Klara Freiin von Summerau folgendes an:
ihr gemahl habe sie jederzeit hart gehalten, verschiedene gefährliche trohungen gemacht, sein ganzes betragen wäre sehr unanständig, er halte sich in wäsch und kleidung unrein, wär vorhin öfters über nacht auf verdächtigen gründen geblieben, gehe zu haus vor den kindern und domestiquen im blossen hemd herum, gebe diesen üble beyspile, begehr in ipso actu conjugale ausschweifungen.