Anfang Januar 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den Fall eines Mannes, der sich nach polnischem Eherecht nicht von seiner Ehefrau scheiden durfte, da er als der Schuldige am Scheitern der Ehe erkannt wurde und seine Gattin einer Scheidung nicht zugestimmt hatte. Der Mann scheiterte mit seiner Klage nun auch vor dem EGMR: Laut diesem gäbe es kein Recht auf Scheidung und das polnische Gerichtsurteil würde somit das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht verletzen.
Die Frankfruter Allgemeine Zeitung berichtet darüber:
„Pole scheitert mit Scheidungswunsch vor dem Menschenrechtsgericht“, In: FAZ.net, 10.01.2017.
Hier finden sie noch einen juristischen Kommentar vom European Centre for Law and Justice (auf Englisch):
„ECHR: No right to divorce“, In: eclj.org, 11.01.2017.