Die tabellarische Ansicht listet die einzelnen Eheverfahren des ausgewählten Ehepaars in chronologischer Reihenfolge auf.
Die erste Spalte nennt die Verfahrensart: Verfahren in der Hauptsache (HV), Zusatzverfahren (ZS), Folgeverfahren (FV), Exekutionsverfahren (EX), Appellationsverfahren (AP) und Revisionsverfahren (RV). Die Anzeige (AZ) – in aller Regel vom Pfarrer – ist nur dann als eigenständiges Verfahren ausgewiesen, wenn weder der Ehemann noch die Ehefrau in der Folge ein Verfahren in der Hauptsache anstrengte.
Die zweite Spalte bezeichnet das Klageinteresse.
Die dritte Spalte nennt das Urteil. Das Urteil „nicht überliefert“ bedeutet nicht in allen Fällen, dass es ein gerichtliches Urteil gab, welches nicht mehr rekonstruiert werden konnte. Wie unter Urteilen ausgeführt, endeten Eheverfahren ohne Urteil, wenn keine der Partei das Verfahren weiter aktiv verfolgte.
Die vierte Spalte gibt Informationen zur Dauer des jeweiligen Verfahrens. Die reale Verfahrensdauer ist teilweise auch länger, da wir nicht in allen Fällen den exakten Verfahrensbeginn eruieren konnten.