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Frühneuzeit-Info 25 (2014)

Die aktuelle Nummer der Frühneuzeit-Info befasst sich mit „Kunstsammlungen in Österreich“. In der offenen Sektion findet sich ein interessanter Beitrag über „Normen und Praktiken der Eheschließung in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe“ von Iris Fleßenkämper.
Hier das Inhaltsverzeichnis inkl. den englischsprachigen Abstracts…

Kein Bund für’s Leben? – Tagungsprogramm

Kein Bund fürs Leben?
Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten

Workshop zur Ehegerichtsbarkeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit
10. bis 11. September 2014
Seminarraum Geschichte 2 (2. Stock, Stiege 9)
Universität Wien (Universitätsring 1, 1010 Wien)

Als einen (vorläufigen) Schlusspunkt unseres Forschungsprojekts veranstalten wir im September einen internationalen Workshop zur Ehegerichtsbarkeit vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit. Gemeinsam mit internationalen Forscherinnen und Forschern wollen wir Ideen, Konzepte, Begriffe, Probleme und (Zwischen-)Ergebnisse diskutieren. Neben dem Austausch auf theoretisch-methodischer Ebene bzw. auf einer konkreten empirischen Basis soll das In-Beziehung-Setzen von Studien zur Ehegerichtsbarkeit unterschiedlicher Regionen und Zeiten im Mittelpunkt des Workshops stehen.
Interessierte sind herzlich willkommen!

Familienrichter fordern Scheidung ohne Verschulden

Das heutige Morgenjournal auf Ö1 sendete einen Beitrag von Katja Arthofer:

Das Verschuldensprinzip bei Scheidungen soll abgeschafft werden - das fordern die Familienrichter. Denn schuld am Scheitern einer Ehe seien in den allermeisten Fällen beide, diese Sicht habe sich in anderen Ländern längst durchgesetzt, nur nicht in Österreich, so die Familienrichter. Sie fordern einen kompletten Umbau des Scheidungsrechts - mit weitreichenden Konsequenzen für Unterhalt und Pensionsansprüche.

Workshop an der VHS-Urania

Am Freitag, den 16. Mai 2014 veranstalten Andrea Griesebner und Georg Tschannett einen Workshop an der VHS Urania. Der Workshop trägt den Titel „Ehekonflikte im 18. und frühen 19. Jahrhundert: Einblicke in eine Geschichtswerkstatt“ und findet von 17 bis 20 Uhr statt.

CFP: Kein Bund fürs Leben? Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten

CFP: Kein Bund fürs Leben? Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten
Workshop zur Ehegerichtsbarkeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit
Wien, 10. bis 11. September 2014

Einsendeschluss: 15. Mai 2014

Als einen (vorläufigen) Schlusspunkt des Forschungsprojekts veranstalten wir im September einen Workshop, zu dem wir Forscherinnen und Forscher einladen, um Ideen, Konzepte, Begriffe, Probleme und (Zwischen-)Ergebnisse zu diskutieren. Neben dem Austausch auf theoretisch-methodischer Ebene bzw. auf einer konkreten empirischen Basis soll das In-Beziehung-Setzen von Studien zur Ehegerichtsbarkeit unterschiedlicher Regionen und Zeiten im Mittelpunkt des Workshops stehen.

Willkommen sind Vortragsvorschläge geplanter, laufender oder abgeschlossener Forschungen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Eheauflösungen, der ehegerichtlichen Praxis, Konfliktfeldern wie physischer Gewalt, Emotionen, Ökonomie, Sexualität, dem Zusammenleben, verbaler Gewalt und Ehre, Konfession und Religion befassen. Neben den vielfältigen Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten erscheinen uns insbesondere folgende Themenfelder und Fragestellungen als relevant:

  • das Prozessrecht, das neben dem kanonischen und weltlichen Eherecht die Handlungsoptionen der Ehefrauen und Ehemänner maßgeblich beeinflusste
  • das regional und zeitlich unterschiedliche Ehegüter- und Erbrecht als (neben Konfession und Religion der Eheleute) wesentlicher Einflussfaktor auf den Verlauf und Ausgang der Gerichtsverfahren
  • die Regelungen und Vereinbarungen in Hinblick auf die Scheidungs- bzw. Trennungsfolgen (Unterhaltszahlungen, Vermögensaufteilung, Kinderfürsorge etc.)
  • die Bedeutung außergerichtlicher Schlichtungs- und Vergleichsinstrumente sowie -institutionen
  • die Frage, warum in bestimmten Fällen um eine Annullierung der Ehe, in anderen um die Trennung von Tisch und Bett angesucht wurde
  • die Frage nach Zufluchtsorten vor der Gewalt des Ehemanns oder der Ehefrau
  • der Umgang des Gerichts mit und die Präsenz von Kindern

Senden Sie Ihren Vortragsvorschlag bitte in Form eines ein- bis zweiseitigen Abstracts (3.000–4.000 Zeichen) bis zum 15. Mai 2014 per E-Mail an andrea.griesebner@univie.ac.at und georg.tschannett@univie.ac.at.

PS: Wir weisen darauf hin, dass in der Regel keine Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden können.

Journal-Panorama zur gemeinsamen Obsorge

Das heutige Journal-Panorama befasste sich mit der gemeinsamen Obsorge. Susanne Krischke präsentierte fünf unterschiedliche Perspektiven auf das neue Modell.

Getrennt und doch gemeinsam: Gemeinsame Obsorge auf dem Prüfstand
Gestaltung: Susanne Krischke

17.000 Ehen wurden allein im vergangenen Jahr geschieden, betroffen waren mehr als 19.000 Kinder. Damit beide Elternteile auch nach der gescheiterten Ehe Teil des Lebens ihrer Kinder bleiben, gibt es die gemeinsame Obsorge: Seit 1. Februar ist sie der Regelfall nach Scheidungen. Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet waren, haben ebenfalls die Möglichkeit, auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Obsorge zu beantragen.
Nicht immer steht die gut gemeinte Theorie mit der Praxis in Einklang. Was für die einen selbstverständlich ist, ist für die anderen nicht realisierbar, zeigen die ersten Erfahrungen. Wirkt die gemeinsame Obsorge in konfliktreichen Scheidungen eskalierend oder deeskalierend? Wir beleuchten das Modell aus fünf Blickwinkeln.

Oktofokus: White Ribbon Day 2013

Okto brachte am 16. November einen Oktofokus zu Gewalt gegen Frauen. Die Beiträge werden am So., 8. Dezember (23:35 Uhr) wiederholt.

Jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau wird hierzulande Opfer von Gewalt. Anlässlich des White Ribbon Day 2013 bittet Oktofokus zu einer Filmnacht gegen Gewalt an Frauen. Im Zentrum von "Gewalt in der Ehe" (R: Ilse Gassinger, Gerda Lampalzer & Anna Steininger, A 1984) stehen die Erfahrungen dreier BewohnerInnen des zweiten Wiener Frauenhauses. "Eine verschlagene Welt" (R: Anna Steininger, A 1990) thematisiert wiederum den öffentlichen Umgang mit Gewalttätigkeit gegenüber Frauen. In ihrer Reihe "Schrittweise. Wege aus der Gewalt" (A 2011-2012) zeigen schließlich die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, wie Betroffenen geholfen werden kann.

Journal-Panorama zu Gewalt gegen Frauen

Das von Mathilde Schwabeneder gestaltete gestrige (26.11.) Journal-Panorama befasste sich mit Gewalt gegen Frauen in Italien:

Gefährliches Land für Frauen: Gewaltwelle in Italien

2012 starb in Italien alle drei Tage eine Frau durch die Hand eines Mannes, der ihr nahe stand. Ehemänner, Liebhaber oder Verflossene wurden zu Mördern. Und auch 2013 sind allein bis Oktober schon mehr als 120 Frauen oft auf bestialische Art ermordet worden. Ganz Italien diskutiert daher über Gewalt gegen Frauen, deren Ursachen und ihre mögliche Bekämpfung. Überall ist die Rede vom Femminicidio - vom Mord an den Frauen.

Fernsehen, Radio und Zeitungen sind voll von spektakulären Fällen. Frauenverbände wollen mit Sensibilisierungskampagnen aufrütteln und gegensteuern. Aber der Weg ist noch weit - und das Land der Latin Lovers ist ob der blutigen Realität schwer verunsichert.

Wahlkampf 1918/19

Im Wahlkampf 1918/19 wandten sich die Parteien an die erstmals wahlberechtigte weibliche Wählerschaft. Die christlichsoziale Partei warb mit folgendem Plakat für das Festhalten an der Unauflösbarkeit der Ehe und damit gegen die Ehereform:

http://www.onb.ac.at/ariadne/projekte/frauen_waehlet/Maedchen08.html
http://www.onb.ac.at/ariadne/projekte/frauen_waehlet/Maedchen08.html
Christlich=deutsche Frauen und Mädchen! Lasset nicht durch Verfechter der Ehereform Eure hehre, leuchtende Stellung als Gattin, Hausfrau und Mutter gegen ein unsicheres, dunkles Los vertauschen. Lasset die katholische Ehe nicht zu einem lösbaren Vertrage heruntersinken, der Euch nur Sorge und Elend brächte. Stellet Euch an die Seite von Millionen katholischer Frauen und Mädchen, die in einer Massenpetition an die Nationalversammlung die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe in flammender Begeisterung forderten, wählet nur die Bekämpfer der Ehereform, das sind die christlichsozialen Wahlwerber!

Vergeben und Vergessen

Dem bzw. der betrogenen EhepartnerIn stand das Recht, eine Scheidung zu verlangen, nicht zu, wenn dieser bzw. diese dem Ehebrecher bzw. der Ehebrecherin die „zugefügte Beleidigung ausdrücklich und gänzlich verziehen“ habe, so der Jurist Thomas Dolliner.

Um zu beweisen, dass sie ihrem Ehemann den Seitensprung mit einer anderen Frau nicht vergeben und vergessen hatte, schwor Katharina Popp im Jahr 1810 folgenden Eid vor dem Scheidungsgericht, dem Magistrat der Stadt Wien:

Ich Katharina Popp schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, und unverfälschten Eyd ohne einige Gemüthshinterhaltung oder zweydeutigen Verstand, das ist, das ich nicht anders rede, als ich denke, und nicht anders denke, als ich rede, sondern wie ich es mir einstens vor dem strengen und allwissenden Richterstuhl Gottes zu verantworten getraue dahin:

Daß ich bey dem Stiftgericht Schotten im März 1808 nach der gefänglichen Einziehung der Juliana Reisinger nebst gänzlichen Vergeben und Vergessen des Vergehens des Geklagten mit dieser Reisinger mich nicht geäussert habe, wieder mit dem Geklagten leben zu wollen. So wahr mir Gott helfe.

Katharina Popp