HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Kopp Johanna (Ehefrau)SCHRIFTSTÜCKE: Beweggründe zum Urteil, Urteil, Verhandlung Ehepaar, Verhandlung ZeugInnenINTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: GerichtskostenBEKLAGTER: Kopp Franz (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 18. Aug. 1830, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 03. Mrz. 1831ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, Misshandlung (Schwangerschaft), mit Füßen getreten, Ohrfeige(n)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (Dritter), Beschimpfung (privat), Beschimpfung (öffentlich), Ehre, Falsche BeschuldigungenÖKONOMIE: kein/zu wenig Unterhalt, Verschwendung, WirtshausEMOTION: EifersuchtKONFLIKTAUSTRAGUNG: Nachbarn, PolizeiREAKTION BEKLAGTER: verweist auf PotestasARGUMENTE BEKLAGTERPHYSISCHE GEWALT: Gesicht/Kopf geschlagen, Misshandlung (von Dritten), mit Füßen getretenVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (Dritter), Beschimpfung (privat), MorddrohungSEXUALITÄT: liederlicher UmgangÖKONOMIE: schlechtes Hausen (Haus), Verkauf von WertsachenZUSAMMENLEBEN: Arbeitsteilung Mann/Frau, bleibt über Nacht aus, schlechte Hausfrau (Kochen etc.)EMOTION: fehlende Zuneigung, mangelnde FürsorgeURTEIL: Scheidung von Tisch und Bett, Obsorge Kinder, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für Frau, Unterhalt für Kind(er)VERSCHULDEN: beideZUSATZ OBSORGE: bestehende Schwangerschaft SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 23, 10/1831