HAUPTVERFAHREN
KLÄGER: Schleif Gottfried (Ehemann)SCHRIFTSTÜCKE: Beweggründe zum Urteil, Referat Ehegericht, UrteilINTERESSE: uneinverständliche ScheidungBEKLAGTE: Schleif Maria Anna (Ehefrau)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 07. Jun. 1815, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 29. Sep. 1815ARGUMENTE KLÄGERPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, mit Hilfsmitteln geschlagenVERBALE GEWALT UND EHRE: MorddrohungSONSTIGES: droht mit SuizidARGUMENTE BEKLAGTEPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Misshandlung (undefiniert), mit Hilfsmitteln geschlagenVERBALE GEWALT UND EHRE: MorddrohungÖKONOMIE: AlkoholBEWEISENDURTEIL, BEDINGTES ENDURTEIL: friedliche Cohabitierung, Unterhalt festgelegtBeweisverfahren nicht angetretenURTEILSZUSATZ MANN: Beweisverfahren, Unterhalt für Frau, Unterhalt während Prozess SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 8, 36/1815