HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Schneid Theresia (Ehefrau)SCHRIFTSTÜCKE: Beweggründe zum Urteil, Urteil, Verlassenschaft EhefrauINTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: EhevertragBEKLAGTER: Schneid Emanuel (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 14. Okt. 1814, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 20. Jan. 1815ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, grün und blau geschlagen, Misshandlung (Kinder)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ZUSAMMENLEBEN: aus dem Haus geworfenREAKTION BEKLAGTER: bestreitet VorwürfeBEWEISENDURTEIL, BEDINGTES ENDURTEIL: friedliche CohabitierungBeweisverfahren nicht angetretenURTEILSZUSATZ FRAU: BeweisverfahrenZUSATZ OBSORGE: Keine Kinder SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 8, 1/1815