HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Schreiber Katharina (Ehefrau)SCHRIFTSTÜCKE: Klageschrift, PfarrzeugnisINTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: GerichtskostenBEKLAGTER: Schreiber Johann Gottried (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 28. Nov. 1808, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 13. Jan. 1809ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: an den Haaren gerissen, Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, Misshandlung (undefiniert), mit Hilfsmitteln geschlagen, Ohrfeige(n)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ÖKONOMIE: Alkohol, Fordern von Geld, kein/zu wenig UnterhaltZUSAMMENLEBEN: Arbeitsteilung Mann/Frau, bleibt über Nacht aus, böswilliges VerlassenEMOTION: AbneigungREAKTION BEKLAGTER: keine BesserungBESCHEID: Scheidung im VergleichURTEILSZUSATZ FRAU: UnterhaltsverzichtZUSATZ OBSORGE: Keine Kinder SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 6, 27/1808