HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Winterlin Magdalena (Ehefrau)INTERESSE: Trennung von Tisch und BettZUSATZINTERESSE: Unterhalt ZuerkennungBEKLAGTER: Winterlin Thomas (Ehemann)PROZESSDAUER: 27. Jan. 1662 - 27. Mrz. 1662 (2 Monate)PROTOKOLLEINTRÄGE: 3ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gift im Essen, grün und blau geschlagen, Misshandlung (undefiniert)VERBALE GEWALT UND EHRE: Falsche BeschuldigungenSEXUALITÄT: liederlicher UmgangÖKONOMIE: kein/zu wenig Unterhalt, Verschleppen von Sachen, Verschwendung, Zugriff auf HeiratsgutREAKTION BEKLAGTER: bestreitet VorwürfeBEDINGTES ENDURTEIL: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: BeweisverfahrenURTEILSZUSATZ MANN: Gegenweisung ÜBERGANG IN BEWEISVERFAHREN
KLÄGERIN: Winterlin Magdalena (Ehefrau)INTERESSE: Trennung von Tisch und BettZUSATZINTERESSE: Restitution von Mitgenommenen, Unterhalt ZuerkennungBEKLAGTER: Winterlin Thomas (Ehemann)PROZESSDAUER: 20. Feb. 1663 - 14. Sep. 1663 (6 Monate, 22 Tage)PROTOKOLLEINTRÄGE: 7ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und LebenSEXUALITÄT: EhebruchREAKTION BEKLAGTER: bestreitet VorwürfeARGUMENTE BEKLAGTERPHYSISCHE GEWALT: Gift im EssenSEXUALITÄT: liederlicher UmgangZUSAMMENLEBEN: läuft ständig wegBEWEISENDURTEIL: nicht überliefert SIGNATUR(EN)
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