HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Richter Katharina (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: Obsorge der Kinder, Unterhalt Kinder, Unterhalt ZuerkennungBEKLAGTER: Richter Joseph (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 24. Jan. 1832, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 14. Feb. 1832ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Misshandlung (undefiniert)VERBALE GEWALT UND EHRE: MorddrohungSEXUALITÄT: EhebruchÖKONOMIE: Alkohol, Arbeit verloren, arbeitsscheu/-faul, kein/zu wenig UnterhaltZUSAMMENLEBEN: bleibt über Nacht aus, Erziehung der KinderEMOTION: fehlende Zuneigung, LieblosigkeitKONFLIKTAUSTRAGUNG: Nachbarn, PolizeiARGUMENTE BEKLAGTERÖKONOMIE: Arbeit wegen PartnerIn verlorenEMOTION: mangelnde FürsorgeBESCHEID: Scheidung im Vergleich, Obsorge Kinder, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ FRAU: UnterhaltsverzichtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für Kind(er)ZUSATZ OBSORGE: Besuchsrecht Mann, Kind(er) aus 1. Ehe, Sohn/Söhne an Mutter, Tochter/Töchter an Mutter SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 25, 1/1832