HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Feyerer Barbara (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: Gerichtskosten, Obsorge der Kinder, Unterhalt Kinder, Unterhalt ZuerkennungANWALT: Dr. Waldberger, JosephBEKLAGTER: Feyerer Georg (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 28. Apr. 1831, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 18. Aug. 1831ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Blut, Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, Misshandlung (Kinder), Misshandlung (von Dritten)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ÖKONOMIE: Alkohol, kein/zu wenig UnterhaltZUSAMMENLEBEN: Arbeitsteilung Mann/FrauEMOTION: mangelnde FürsorgeREAKTION BEKLAGTER: bestreitet VorwürfeARGUMENTE BEKLAGTERVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)URTEIL: Scheidung von Tisch und Bett, Obsorge Kinder, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für Frau, Unterhalt für Kind(er)VERSCHULDEN: BeklagteRZUSATZ OBSORGE: Sohn/Söhne an Mutter SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 23, 15/1831