HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Hoffmann Franziska (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: Gerichtskosten, Obsorge der KinderBEKLAGTER: Hoffmann Ignaz (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 07. Nov. 1831, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 18. Apr. 1832ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Misshandlung (undefiniert)ÖKONOMIE: arbeitsscheu/-faul, Fordern von Geld, Spielen, Verkauf von Wertsachen, verschuldet sich, WirtshausZUSAMMENLEBEN: liederlicher LebenswandelVORSTRAFEN: BetrugGÜLTIGKEIT DER EHE: falsche Angaben vor der EheURTEIL: Scheidung von Tisch und Bett, Obsorge KinderURTEILSZUSATZ FRAU: Unterhaltsverzicht, Unterhaltsverzicht KinderVERSCHULDEN: BeklagteRZUSATZ OBSORGE: Sohn/Söhne an Mutter SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 22, 31/1830