HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Hufnagel Anna (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungBEKLAGTER: Hufnagel Leopold (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 01. Jun. 1832, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 20. Dez. 1832ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und LebenVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat), MorddrohungÖKONOMIE: arbeitsscheu/-faul, kein/zu wenig Unterhalt, Verkauf von Wertsachen, Verschleppen von SachenZUSAMMENLEBEN: im Zimmer eingesperrtKONFLIKTAUSTRAGUNG: PolizeiURTEIL: nicht überliefert SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 25, 30/1832_indirekt