HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Reisinger Anna (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungBEKLAGTER: Reisinger Mathias (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 30. Mai. 1832, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 14. Jul. 1832ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und LebenVERBALE GEWALT UND EHRE: Ehre, Falsche BeschuldigungenZUSAMMENLEBEN: aus dem Haus geworfen, verweigert ZusammenlebenSONSTIGES: DiebstahlARGUMENTE BEKLAGTERSEXUALITÄT: ImpotenzBESCHEID: Scheidung im VergleichURTEILSZUSATZ FRAU: UnterhaltsverzichtZUSATZ OBSORGE: Keine Kinder SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 25, 24/1832