HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Pirus Elisabeth (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: abgesonderter Wohnort, Ehevertrag bleibt gültig, Gerichtskosten, Möbel, provisorischer Unterhalt, Unterhalt ZuerkennungBEKLAGTER: Pirus Joseph Michael (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 21. Mrz. 1831, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 07. Jul. 1831ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, Ohrfeige(n)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ÖKONOMIE: Alkohol, arbeitsscheu/-faulZUSAMMENLEBEN: aus dem Haus geworfen, liederlicher LebenswandelEMOTION: EifersuchtREAKTION BEKLAGTER: gibt Vorwürfe teilweise zu, keine BesserungURTEIL: Scheidung von Tisch und Bett, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für FrauVERSCHULDEN: BeklagteRZUSATZ OBSORGE: Keine Kinder SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 23, 28/1831