HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Dunst Eva (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: abgesonderter Wohnort, Ehevertrag, Unterhalt ZuerkennungBEKLAGTER: Dunst Anton (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 08. Apr. 1831, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 23. Jun. 1831ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: an den Haaren gerissen, Misshandlung (undefiniert), mit Hilfsmitteln geschlagenVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat), Beschimpfung (öffentlich), Falsche BeschuldigungenSEXUALITÄT: LiebhaberIn, Verweigerung SexZUSAMMENLEBEN: liederlicher LebenswandelEMOTION: mangelnde FürsorgeREAKTION BEKLAGTER: bestreitet VorwürfeARGUMENTE BEKLAGTERVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (öffentlich)SEXUALITÄT: Ehebruch, LiebhaberInZUSAMMENLEBEN: (Stief-)KinderKRANKHEIT: GeschlechtskrankheitURTEIL: Scheidung von Tisch und Bett, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für FrauVERSCHULDEN: beide SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 23, 19/1831