HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Schafraneck Katharina (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: provisorischer UnterhaltBEKLAGTER: Schafraneck Martin (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 01. Okt. 1830, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 26. Nov. 1831ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, grün und blau geschlagen, ins Gesicht gespuckt, Misshandlung (Kinder), Misshandlung (Kindstod), Misshandlung (Schwangerschaft), mit Hilfsmitteln geschlagen, Ohrfeige(n)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat), MorddrohungSEXUALITÄT: Ehebruch, liederlicher Umgang, Sex mit DienstbotInnenSEXUELLE GEWALT: DienstmagdÖKONOMIE: kein/zu wenig UnterhaltZUSAMMENLEBEN: böswilliges VerlassenKONFLIKTAUSTRAGUNG: Nachbarn, PolizeiREAKTION BEKLAGTER: gibt Vorwürfe teilweise zu, verweist auf PotestasARGUMENTE BEKLAGTERPHYSISCHE GEWALT: Gesicht/Kopf geschlagen, mit Füßen getretenVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ZUSAMMENLEBEN: läuft ständig weg, verweigert Zusammenleben, zank- bzw. streitsüchtigURTEIL: friedliche Cohabitierung, Unterhalt festgelegtURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt für Frau, Unterhalt während ProzessZUSATZ OBSORGE: Keine Kinder SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 23, 14/1831