HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Hoffmann Franziska (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungZUSATZINTERESSE: Obsorge der KinderANWALT: Dr. Nestroy, JohannBEKLAGTER: Hoffmann Ignaz (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 03. Jun. 1830, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 30. Mrz. 1831ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Misshandlung (undefiniert)ÖKONOMIE: Fordern von Geld, kein/zu wenig Unterhalt, Spielen, Verkauf von Wertsachen, verschuldet sichZUSAMMENLEBEN: böswilliges Verlassen, liederlicher LebenswandelEMOTION: mangelnde FürsorgeVORSTRAFEN: BetrugGÜLTIGKEIT DER EHE: falsche Angaben vor der EheARGUMENTE BEKLAGTERÖKONOMIE: Arbeit wegen PartnerIn verlorenZUSAMMENLEBEN: Erziehung der Kinder, liederlicher LebenswandelBESCHEID: Klage abgewiesenURTEILSZUSATZ FRAU: Formfehler SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 22, 31/1830