HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Gollopp Katharina (Ehefrau)INTERESSE: uneinverständliche ScheidungBEKLAGTER: Gollopp Leopold (Ehemann)DATUM (KLAGE BZW. EINGABE): 1793, DATUM (URTEIL BZW. BESCHEID): 28. Okt. 1793ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Misshandlung (undefiniert)VERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ZUSAMMENLEBEN: Erziehung der Kinder, liederlicher LebenswandelREAKTION BEKLAGTER: will sich bessernVERGLEICH: Klage zurückgenommenURTEILSZUSATZ MANN: kein liederlicher Umgang, keine physische Gewalt, keine verbale Gewalt SIGNATUR(EN)
WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 2, 30/1793