HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Wezlar Maria Theresia Freyin von (Ehefrau)INTERESSE: Trennung von Tisch und BettANWALT: Dr. Mayersfelsen, Edler vonBEKLAGTER: Wezlar Raymund Freyherr von (Ehemann)ANWALT: Dr. StögerPROZESSDAUER: 11. Sep. 1782 - 11. Sep. 1782 (1 Tag)PROTOKOLLEINTRÄGE: 1ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gesicht/Kopf geschlagen, ins Gesicht gespucktVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (öffentlich)ZUSAMMENLEBEN: aus dem Haus geworfenREAKTION BEKLAGTER: gibt Vorwürfe teilweise zuARGUMENTE BEKLAGTERVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)SEXUALITÄT: liederlicher UmgangÖKONOMIE: Bälle Theater Mode etc, schlechtes Hausen (Haus)VERGLEICH: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: kein Enttragen, keine verbale Gewalt, Rechte vorbehalten, sich gefällig erweisenURTEILSZUSATZ MANN: keine physische Gewalt, keine verbale Gewalt, Rechte vorbehalten SIGNATUR(EN)
DAW WP 160_489-493