HAUPTVERFAHREN
KLÄGER: Genger Anton (Ehemann)INTERESSE: Anordnung CohabitierungANWALT: Dr. Baumgarten vonBEKLAGTE: Gengerin Elisabeth (Ehefrau)PROZESSDAUER: 01. Feb. 1782 - 01. Feb. 1782 (1 Tag)PROTOKOLLEINTRÄGE: 1ARGUMENTE KLÄGERÖKONOMIE: Verschleppen von SachenZUSAMMENLEBEN: läuft ständig wegUNTERHALT: kein / wenig EinkommenREAKTION BEKLAGTE: gibt Vorwürfe zuARGUMENTE BEKLAGTEPHYSISCHE GEWALT: grün und blau geschlagenVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (privat)ÖKONOMIE: arbeitsscheu/-faul, kein/zu wenig UnterhaltVERLASS: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: zu Eheteil ziehen, friedlich benehmen, keine verbale GewaltURTEILSZUSATZ MANN: Unterhalt bei Zusammenleben, Drohung Strafe, keine physische Gewalt, keine verbale Gewalt SIGNATUR(EN)
DAW WP 160_333