Bezieht sich auf HV (Klage: Anordnung Cohabitierung, Urteil: Toleranz <= 6 Monate)
FOLGEVERFAHREN
KLÄGER: Weinlinger Jakob (Ehemann)INTERESSE: Wiederaufnahme CohabitierungBEKLAGTE: Weinlingerin Rosina (Ehefrau)ANWALT: Dr. Ramponi vonPROZESSDAUER: 22. Jan. 1781 - 22. Jan. 1781 (1 Tag)PROTOKOLLEINTRÄGE: 1ARGUMENTE KLÄGERSEXUALITÄT: liederlicher UmgangÖKONOMIE: Arbeit wegen PartnerIn verlorenREAKTION BEKLAGTE: gibt Vorwürfe teilweise zuARGUMENTE BEKLAGTEPHYSISCHE GEWALT: grün und blau geschlagenVERBALE GEWALT UND EHRE: MorddrohungÖKONOMIE: Arbeit verlorenVERLASS: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: Drohung Arrest, kein liederlicher UmgangURTEILSZUSATZ MANN: Drohung Arrest, keine physische Gewalt, keine verbale Gewalt, um Verdienst bemühen SIGNATUR(EN)
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