HAUPTVERFAHREN
KLÄGER: Raun Gottlieb Friedrich Karl (Ehemann)INTERESSE: Anordnung CohabitierungBEKLAGTE: Raunin Wilhelmina (Ehefrau)ANWALT: Dr. Jauß ersetzt Dr. SonnleithnerPROZESSDAUER: 22. Apr. 1776 - 20. Mai. 1776 (28 Tage)PROTOKOLLEINTRÄGE: 2ARGUMENTE KLÄGERZUSAMMENLEBEN: eigenmächtige Trennung, verweigert ZusammenlebenREAKTION BEKLAGTE: keine BesserungARGUMENTE BEKLAGTEPHYSISCHE GEWALT: grün und blau geschlagen, mit Füßen getretenSEXUALITÄT: EhebruchÖKONOMIE: schlechtes Hausen (Haus), Zugriff auf HeiratsgutZUSAMMENLEBEN: aus dem Haus geworfenVERLASS: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: kein übles Hausen, sich gefällig erweisenURTEILSZUSATZ MANN: kein liederlicher Umgang, kein übles Hausen, keine physische Gewalt, keine verbale Gewalt SIGNATUR(EN)
DAW WP 157_199-200, DAW WP 157_228