HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Höchlin Sibylla (Ehefrau)INTERESSE: Trennung von Tisch und BettZUSATZINTERESSE: de non offendendoBEKLAGTER: Höchl Veit (Ehemann)PROZESSDAUER: 28. Jul. 1659 - 18. Aug. 1659 (21 Tage)PROTOKOLLEINTRÄGE: 3ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, Gift im Essen, grün und blau geschlagen, mit Hilfsmitteln geschlagenSEXUALITÄT: Ehebruch, InzestEMOTION: häusl. Friede zerstört, LieblosigkeitREAKTION BEKLAGTER: gibt Vorwürfe teilweise zu, verweist auf PotestasARGUMENTE BEKLAGTERPHYSISCHE GEWALT: mit Messer etc. bedrohtSEXUALITÄT: Verweigerung SexEMOTION: Böses Weib, häusl. Friede zerstört, LieblosigkeitBEDINGTES ENDURTEIL: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: BeweisverfahrenURTEILSZUSATZ MANN: Beweisverfahren ÜBERGANG IN BEWEISVERFAHREN
KLÄGERIN: Höchlin Sibylla (Ehefrau)INTERESSE: Trennung von Tisch und BettBEKLAGTER: Höchl Veit (Ehemann)PROZESSDAUER: 29. Nov. 1659 - 23. Jan. 1660 (1 Monat, 24 Tage)PROTOKOLLEINTRÄGE: 2ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und LebenBEWEISENDURTEIL: Toleranz <= 6 MonateURTEILSZUSATZ FRAU: Rechte vorbehaltenURTEILSZUSATZ MANN: Rechte vorbehalten SIGNATUR(EN)
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