HAUPTVERFAHREN
KLÄGERIN: Geissenhoferin Johanna (Ehefrau)INTERESSE: Scheidung von Tisch und BettZUSATZINTERESSE: Unterhalt ZuerkennungANWALT: Dr. SortschanBEKLAGTER: Geissenhofer Joseph (Ehemann)ANWALT: Dr. BöckPROZESSDAUER: 30. Jun. 1772 - 30. Jun. 1772 (1 Tag)PROTOKOLLEINTRÄGE: 1ARGUMENTE KLÄGERINPHYSISCHE GEWALT: Gefahr für Leib und Leben, mit Hilfsmitteln geschlagenVERBALE GEWALT UND EHRE: Beschimpfung (durch Dritte), MorddrohungÖKONOMIE: kein/zu wenig UnterhaltZUSAMMENLEBEN: im Zimmer eingesperrt, schlechte BehandlungREAKTION BEKLAGTER: bestreitet VorwürfeARGUMENTE BEKLAGTERSEXUALITÄT: liederlicher UmgangÖKONOMIE: schlechtes Hausen (Haus)RELIGION: führt ein unchristliches LebenVERLASS: friedliche CohabitierungURTEILSZUSATZ FRAU: friedlich benehmen, kein Enttragen, kein übles HausenURTEILSZUSATZ MANN: kein übles Hausen SIGNATUR(EN)
DAW WP 154_828-829